Kosten

€ 26,30.- pro Monat Hauptwohnsitz Schwechat (sowie den Katastralgemeinden Kledering, Mannswörth und Rannersdorf)

€ 28,70.- pro Monat ohne Hauptwohnsitz Schwechat

 

Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag, der in 10 Raten bis zum 10. des jeweiligen Monats per E-Banking od. Dauerauftrag auf unser Konto bei der BAWAG Schwechat einzuzahlen ist:
BIC: BAWAATWW, IBAN: AT251400005210666666 

Achtung! Juli und August ist kein Schulgeld fällig. Die Ferien richten sich nach den NÖ Pflichtschulen, es gibt bei uns jedoch keine schulautonomen Tage.

 

Natürlich ist es auch möglich mehrere Monate/ein Semester auf einmal zu zahlen.

Z.B.: Sept. - Jan. € 131,50.- / 143,50.-

        Febr. - Juni  € 131,50.- / 143,50.-

 

Ermäßigungen:

a) Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, verringert sich der Unterrichtsbeitrag für jedes weitere Kind um 30% (gilt nicht für Ensembles als Hauptfach).

b) Lernt ein Kind zwei Instrumente, so ist der Unterrichtsbeitrag für ein Instrument voll zu bezahlen, für das zweite Instrument wird der monatliche Unterrichtsbeitrag um 30% ermäßigt.

c) Für Schüler:innen kann das Schulgeld, abhängig vom Familieneinkommen, bis zu 50% ermäßigt werden. Als Basis zur Berechnung der Einkommens-grenze wird das 1 ½ Fache des Ausgleichszulagenrichtsatzes ASVG herangezogen. Um die Gewährung einer Schulgeldermäßigung haben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich bis 30. September eines jeden Jahres bei der Stadtgemeinde Schwechat anzusuchen. Die eingeräumte Ermäßigung gilt für ein Schuljahr.

 

Die Entscheidung über die Anträge um Ermäßigung des Schulgeldes trifft im Zweifelsfall der/die Bürgermeister:in.

Weitere Auskünfte im Sekretariat.